Sicherheitsanalyse - Im Rahmen des KonTraG Gesetzes
Seit 1. Mai 1998 gelten
für alle Kapitalgesellschaften, börsen- und amtlich notierten
Aktiengesellschaften zahlreiche Vorschriften zur besseren Kontrolle und
Transparenz im Unternehmen (sog. KonTraG Gesetz).
Hierdurch entstehen für den Vorstand und die Geschäftsführung neue
gesetzliche Verpflichtungen die ebenfalls wesentliche Auswirkungen im EDV
Bereich betreffen. Neben der erweiterten Berichtspflicht besteht die Forderung
nach geeigneten Maßnahmen zum Risikomanagement, d.h. ein
Überwachungssystem muss eingerichtet werden, um Entwicklungen früh zu erkennen,
die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Zur Erfüllung der gesetzlichen
Vorschriften bedarf es der Implementierung eines systematischen
Risikomanagements im Unternehmen und insbesondere der EDV.
Das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt folgende
Vorgehensweise zum Schutz unternehmenskritischer Infrastruktur im Unternehmen:
- Festlegung einer Unternehmensstrategie für den Umgang mit
Unternehmenskritischen Infrastrukturen
- Zusammenstellen aller IT-Verfahren und -Komponenten unter
Berücksichtigung von gegenseitigen Abhängigkeiten
- Ermittlung und Festlegung der jeweiligen Kritikalität
Feststellen
der möglichen Schwachstellen, Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des
Schadenseintritts, Abschätzen von Auswirkungen und Schadenshöhe unter
Berücksichtigung von Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität, Festlegung
der Kritikalitätskategorie (unkritisch, kritisch, hochkritisch).
- Verifizierung und Entscheidung
Verbesserung der Objektivität durch
Vergleiche und Ranglisten, Beurteilung der Beeinflussbarkeit der Bereiche,
Schwerpunktsetzung, ggf. auch durch bewusste Inkaufnahme weniger hoch
geschützter Bereiche, Abschließende Beurteilung / Entscheidung durch das
Management unter Berücksichtigung der möglichen unternehmenskritischen
Folgen.
- Maßnahmen und Konzepte
Bereitstellen der notwendigen Ressourcen (Finanzmittel, Personal,
Zeit, Ausbildung)
Sicherstellen und Überprüfen der grundlegenden IT -
Schutzmassnahmen
Erstellen eines Maßnahmenkataloges zur Verbesserung des Schutzes der als
hochkritisch (ggf. kritisch) eingestuften Systeme
Erstellen und Fortschreiben von
Notfallplänen / Krisenmanagementabläufen
Durchsetzung und Kontrolle der
Maßnahmen und Konzepte
Gerade im letztgenannten Bereich können wir Ihnen wesentliche
Beratungsleistungen anbieten.
Link: Bundesamt für Sicherheit (BSI)
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